Ehrenamtspreis Richtlinien

 

 

Ehrungsrichtlinien für den Ehrenamtspreis an Trainer, Übungsleiter und Übungshelfer                                    

ALLGEMEINES

Der Sportkreis Rottweil ehrt Trainer, Übungsleiter und Übungshelfer mit dem Ehrenamtspreis und bringt damit die Wichtigkeit dieser Personengruppe in seinen Turn- und Sportvereinen zum Ausdruck.

Die Auswahl und die Anzahl der zu Ehrenden wird vom Sportkreis Rottweil festgelegt, soll aber gesamt bei höchstens 25 Personen pro Jahr liegen. Der Ehrenamtspreis wird jährlich in würdiger Form vergeben.

KRITERIEN

Ausgezeichnet werden können grundsätzlich alle aktiven Trainer, Übungsleiter und Übungs-helfer mit und ohne Lizenz. Wenn das Ausscheiden nicht länger als drei Jahre vor dem Ehrungsjahr zurückliegt, ist dies unerheblich.

Es gelten alle Tätigkeiten im Jugend- und Erwachsenenbereich. Mit Ausnahme der Übungsleiterpauschale oder Ehrenamtspauschale darf für die Tätigkeit/en keine Bezahlung erfolgt sein. Die Erstattung von Fahrtkosten bleibt hierbei unberücksichtigt.

Die Tätigkeitsdauer muss mindestens 20 Jahre betragen. Sie braucht nicht ununterbrochen erfolgt sein und kann sich auch auf verschiedene Vereine beziehen.

BEWERBUNGEN

Jeder dem Sportkreis Rottweil angehörende Verein kann sich in der Regel mit einer Person pro Jahr für den Ehrenamtspreis bewerben; dies gilt auch für Mehrspartenvereine.

Die Bewerbung erfolgt ausschließlich mit dem hierfür vorgesehenen Vordruck. Dieser befindet sich auf unserer Homepage unter www.sportkreis-rottweil.de .Der Bewerbungsschluss ist jeweils am 01. März eingehend. Über die Bewerbungen entscheidet eine unabhängige Jury, die vom Sportkreis Rottweil eingesetzt wird.

Die Ehrungsrichtlinien umfassen in ihrer Schreibweise selbstverständlich auch die weibliche Form.

Beschlussfassung durch den Sportkreisrat am 20.11.2017

 

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